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Asyl-System > Ablehnung

Härtefallkommission

Die Härtefallkommission entscheidet, ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde. Dies ist der Fall bei dringenden, persönlichen oder humanitären Gründen.

Postfach 221
30002 Hannover
+49 511 120-6219


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HFK@mi.niedersachsen.de