Willkommen im Landkreis Harburg

Für Weltoffenheit und erfolgreiche Integration

◀ Zurück

Asyl-System > Rechte und Pflichten

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine spezielle Abteilung des Jugendamtes. Junge Menschen zwischen 14 und 21 erhalten Unterstützung, falls sie vor Gericht geladen werden. Die Behörde hilft die speziellen Rechte junger Menschen zu schützen und beantwortet Fragen.






https://http://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/unterstuetzung-fuer-jugendliche-und-heranwachsende-durch-die-jugendgerichtshilfe-901001094-0.html?myMedium=1