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Corona-Hilfe > Steuerliche Maßnahmen

Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der verschiedenen Instrumente und nennen die wichtigsten Bedingungen.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Der Bund hat ein Corona-Schutzschild beschlossen. Darunter fallen auch steuerliche Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in der Corona-Pandemie, um ihre Liquidität zu verbessern. Die Maßnahmen gelten bis Ende 2020.

  • Finanzbehörden gewähren zinslose Stundungen von Steuerschulden
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen / Vollstreckungsaufschub
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse)

Bei der Gewährung von Stundungen fallen in der Regel keine Stundungszinsen an. Allerdings können Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer nicht gestundet werden. Vom Finanzamt sollten Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben.

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