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Corona-Hilfe > Kurzarbeiter-Geld

Sie als Arbeitgeber sind von der Corona-Krise oft sehr stark betroffen. Nutzen Sie die vereinfachten Kurzarbeiter-Zuschüsse zur Überbrückung.

Kurzarbeiter-Geld ist immer dann eine Entlastung, wenn ein Unternehmen unverschuldet in eine Krise geraten ist. Das ist bei der Corona-Pandemie oft der Fall. Auftragsausfälle und Kundenabsagen wegen Corona sind Gründe. Es müssen mindestens 10 % der Mitarbeiter und 10 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters betroffen sein.

Das Ziel ist, die Mitarbeiter zu halten, anstelle ihnen zu kündigen. Deshalb gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur zu den Lohnkosten. Wegen den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gilt seit dem 18.03.2020 eine Neufassung des Kurzarbeiter-Geldes. Es wurde für Arbeitgeber sehr vereinfacht und mit vorteilhaften Maßnahmen ergänzt.

Überlegen Sie vorher, bei wem Kurzarbeit Sinn macht, damit die Produktivität Ihres Unternehmens nicht leidet. Führen Sie Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern. Erklären Sie die Gründe, Folgen und Vorteile von Kurzarbeiter-Geld.

Die Zahlung von Kurzarbeitergeld bezieht sich immer nur auf die als Kurzarbeit angemeldeten Arbeitsstunden. Wenn jemand z. B. von 40 Wochenstunden auf 30 herabgesetzt wird, dann werden diese 30 Stunden ganz normal mit 100 % vom Arbeitgeber vergütet. Nur die restlichen Stunden, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeiten darf, werden mit Kurzarbeitergeld bezahlt. Hier z. B. 10 Stunden. Für Arbeitnehmer ohne Kind ist das Kurzarbeitergeld 60 % und mit Kind 67 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.

Eine schriftliche Einverständniserklärung der Mitarbeiter muss bei der Anzeige über Arbeitsausfall mitgesendet werden. Der Arbeitgeber muss das Schreiben verfassen und der Mitarbeiter muss sein Einverständnis bestätigen, z.B. auf einem Schriftstück mit beidseitiger Unterschrift oder aber mittels zwei Emails.

Kurzarbeitergeld wird von dem Monat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Überstunden abgegolten werden mit Geld oder Freizeit. Anschließend dürfen die betreffenden Mitarbeiter keine Überstunden mehr machen. Über die betreffenden Monate hinweg müssen tagesgenau Stundenlisten geführt werden.

Sie müssen wie jeden Monat ganz normal Ihre Gehälter an Ihre Mitarbeiter zahlen. Diese Zahlungen müssen Sie in der Abrechnungsliste dokumentieren und als Anlage dem Antrag beifügen ebenso wie die Stundenlisten. Den Antrag zur Erstattung sollten Sie schnell (spätestens aber innerhalb von 3 Monaten) nach der Zahlungsrunde an die Arbeitsagentur stellen. Dann erhalten Sie das Kurzarbeitergeld zurück. Auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden in Kurzarbeit werden zu 100 % erstattet.

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